Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 06.10.2006

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.11.2006 - 14 W 692/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5597
OLG Koblenz, 29.11.2006 - 14 W 692/06 (https://dejure.org/2006,5597)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.11.2006 - 14 W 692/06 (https://dejure.org/2006,5597)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. November 2006 - 14 W 692/06 (https://dejure.org/2006,5597)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen eine gerichtliche Kostenrechnung; Beanstandung einer Rechnung mit einer Kostenansatzerinnerung; Frage der gesonderten Vergütung des Aufwands einer erläuternden Stellungnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JVEG § 9
    Vergütung des Aufwandes eines Sachverständigen zur Begründung einer Kostenansatzerinnerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Honorar für Erläuterung der Rechnung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Honorar für die Erläuterung der Rechnung des gerichtlich bestellten Sachverständigen (IBR 2007, 1237)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 493
  • FamRZ 2007, 850 (Ls.)
  • BauR 2007, 1110
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 08.12.1999 - 10 W 788/99
    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.2006 - 14 W 692/06
    Sie ist deshalb nicht gesondert zu vergüten (OLG Düsseldorf, JurBüro 1984, 90, 91; OLG Düsseldorf, MDR 1994, 1050 ; OLGR Düsseldorf 1997, 325, 326; OLG Koblenz, MDR 2000, 416 ).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.1994 - 10 W 60/94
    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.2006 - 14 W 692/06
    Sie ist deshalb nicht gesondert zu vergüten (OLG Düsseldorf, JurBüro 1984, 90, 91; OLG Düsseldorf, MDR 1994, 1050 ; OLGR Düsseldorf 1997, 325, 326; OLG Koblenz, MDR 2000, 416 ).
  • OLG Koblenz, 12.04.2007 - 14 W 258/07

    Pflicht des Sachverständigen zur Rückzahlung der Vergütung für eine Stellungnahme

    (Ergänzung zum Senatsbeschluss OLG Koblenz - 14 W 692/06 - 29.11.2006, MDR 2007, 493 ).«.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 06.10.2006 - 8 W 166/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11446
OLG Hamburg, 06.10.2006 - 8 W 166/06 (https://dejure.org/2006,11446)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.10.2006 - 8 W 166/06 (https://dejure.org/2006,11446)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. Oktober 2006 - 8 W 166/06 (https://dejure.org/2006,11446)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwalt hat lediglich Anspruch auf Erstattung der Gebühr nach Nr. 3101 VV RVG für eine eingereichte Schutzschrift im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Auftrags; Gebührenanspruch eines Rechtsanwalts für eine eingereichte Schutzschrift im Falle einer vorzeitigen ...

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 3100, Nr. 3101
    Anwaltsgebühren bei Einreichung einer Schutzschrift im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 493
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.02.2003 - I ZB 23/02

    Kosten der Schutzschrift I

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.10.2006 - 8 W 166/06
    Hiergegen wendet sich die Antragstellerin mit ihrer sofortigen Beschwerde vom 01.06.2006 und trägt zur Begründung vor, dass lediglich eine 0, 8 Gebühr für die Schutzschrift nach § 13, Nr. 3103 Nr. 1 VV RVG festzusetzen sei; dies entspreche höchstrichterlicher Rechtsprechung zu § 32 Abs. 1 BRAGO (BGH B. 13.02.2003, Az.: I ZB 23/02).

    Der Senat schließt sich der Auffassung des OLG Nürnberg (OLG Nürnberg, B. v. 11.04.2005 a.a.O.) aus den überzeugenden Gründen der genannten Entscheidung an (im Ergebnis so auch Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, KOM-RVG, 17. Aufl. 2006, Anh. II, Teil D, Rz. 137 m.w.N.; abweichend: Göttlich/Mümmler, RVG-KOM, 1. Aufl. Stichwort "Schutzschrift" Ziff. 2; Mes in: Becksches Prozessformularbuch, 10. Aufl. 2005 unter Bezugnahme auf BGH v. 13.02.2003 a.a.O.).

  • OLG Nürnberg, 11.04.2005 - 5 W 262/05

    Rechtsanwaltsgebühren für Einreichung einer Schutzschrift in

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.10.2006 - 8 W 166/06
    Der von dem OLG Nürnberg vertretenen Auffassung (OLG Nürnberg, B. v. 11.04.2005, Az.: 5 W 262/05), wonach der Gebührentatbestand nach § 13, Nr. 3100 VV RVG anzuwenden sei, sei nicht zu folgen.

    Der Senat schließt sich der Auffassung des OLG Nürnberg (OLG Nürnberg, B. v. 11.04.2005 a.a.O.) aus den überzeugenden Gründen der genannten Entscheidung an (im Ergebnis so auch Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, KOM-RVG, 17. Aufl. 2006, Anh. II, Teil D, Rz. 137 m.w.N.; abweichend: Göttlich/Mümmler, RVG-KOM, 1. Aufl. Stichwort "Schutzschrift" Ziff. 2; Mes in: Becksches Prozessformularbuch, 10. Aufl. 2005 unter Bezugnahme auf BGH v. 13.02.2003 a.a.O.).

  • OLG Hamburg, 22.04.2005 - 8 W 62/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Schutzschrift; Höhe der Anwaltsgebühren

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.10.2006 - 8 W 166/06
    Auch der angerufene Senat habe aus zutreffenden Gründen die Auffassung vertreten, dass sich der maßgebliche Gebührentatbestand aus Nr. 3101 VV RVG und nicht aus Nr. 3100 VV RVG bei einer Schutzschrift - in Fallkonstellationen wie der vorliegenden - ergäbe (Hans. OLG B. v. 22.04.2005, Az.: 8 W 62/05; abgedr. in MDR 2005, 1196).

    Der Senat hält nicht länger an seiner Rechtsprechung fest (zuletzt B. vom 22.04.2005 a.a.O.), wonach ein Rechtsanwalt für die eingereichte Schutzschrift- auch nach neuem Gebührenrecht- lediglich Anspruch auf Erstattung der Gebühr nach Nr. 3101 VV RVG hat, wenn sein Auftrag vorzeitig endet.

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